Die Softwarelizenzen – die wichtigsten Konzepte für das Software Asset Management
Ist Open Source wirklich immer kostenlos? Was heißt das, wenn der Softwarelizenzvertrag eine Copyleft Klausel enthält? Wann liegt eine Unterlizenzierung vor? Vielleicht haben Sie sich im Rahmen eines Softwareauswahl-Projektes schon einmal mit dem Thema Softwarelizenzen auseinandergesetzt. Schnell fühlt man sich da wie im Dschungel. Ein Begriff ähnelt dem anderen, vor lauter Bäumen sieht man den Regenwald nicht.
Bringen wir Licht ins Dickicht des IT-Lizenzmanagements. Nachfolgend essentielle Kernkonzepte für Ihr Software Asset Management.
Die wichtigsten Kernkonzepte für das Management von Softwarelizenzen
Hinweis
Der Beitrag ist eine Einführung in das Thema Softwarelizenzen und dient als Orientierungshilfe. Er ist nicht als rechtliche Grundlage zu verstehen. Softwarelizenzen sind ein kompliziertes und vielschichtiges Thema. Im Zweifelsfall raten wir Ihnen den Softwarehersteller zu kontaktieren bzw. sich mit Ihrer Rechtsabteilung in Verbindung zu setzen.
App-Metering
Vermessung der Nutzung von Software im Unternehmen sowie Auswertung auf Basis konkreter Schwellenwerte.
Auditierungsrecht
Rechte und Bedingungen, unter denen ein Softwareaudit durchgeführt wird. Typisch ist die Differenzierung zwischen Informations- bzw. Inspektionsrecht, rechtliche bzw. vertragliche Grundlagen sowie Durchführung mit bzw. ohne Verdacht.
BSA | Business Software Alliance (BSA)
1988 gegründeter internationaler Interessenverband von Softwareanbietern mit Sitz in Washington, D.C.. Das non-profit Unternehmen vertritt seine Mitglieder durch Lobbyarbeit in den Bereichen Urheberrecht und lizenzkonformen Handel mit Software.
Bundle
Zusammenfassung von mindestens zwei Softwareeinzelprodukten zu einem Bündel. Eine Softwarelizenz auf ein Bundle berechtigt den Einsatz seiner enthaltenen Einzelprodukte.
Client Zugriffslizenz (Client Access License, CAL)
Berechtigung für einen Zugangspunkt (z.B. Notebook, Smartphone, Terminal) auf ein Server System zuzugreifen und die Software auf diesem zu verwenden.
Closed Source Software (Proprietäre Software)
Software, die meist nur kostenpflichtig genutzt werden darf und deren Quellcode nicht öffentlich ist. Die Weiterverbreitung oder Modifikation sind typischerweise verboten und nur unter speziellen Bedingungen gestattet.
Compliance
Ordnungsgemäße Lizenzierung der eingesetzten Software gemäß den gesetzlichen Vorgaben sowie den vereinbarten Lizenzbedingungen des Softwareherstellers.
Compliance Anforderung
Lizenzrechtlichen Vorgaben des Softwareherstellers sowie aus dem gesetzlichen Urheberrechts abgeleitete Vorgaben zum Einsatz und der Verwendung einer Software.
Compliance Bericht
Ein im Rahmen der Software Auditierung erstelltes Dokument, das den Compliance Status für einen Software-Hersteller oder einen Unternehmensteil aufzeigt.
Compliance Check
Konformitätsprüfung für eine Software in der tatsächliche Nutzung mit der gemäß Softwarelizenzvertrag zulässigen Nutzung verglichen wird.
Copyleft
Klausel im Softwarelizenzvertrag, die den Lizenznehmer dazu verpflichten alle Anpassungen im Quellcode der Software öffentlich zu stellen. Starkes Copyleft erlaubt keinerlei Abweichung von dieser Regel, hingegen ist es mit schwachen Copyleft möglich, die eigene Software unter einer anderen Lizenz – beispielsweise Closed Source Software – zu veröffentlichen.
Donationware
Software, die kostenlos genutzt werden darf, deren Quellcode meist jedoch nicht öffentlich ist. Im Rahmen der Nutzung wird um eine Spende für die Urheber gebeten.
Downgrade Recht
Angabe im Lizenzvertrag, die dem Lizenznehmer erlaubt anstatt der aktuell lizenzierten Version auch eine frühere Version derselben Software zu nutzen.
Edition
Ausgabe einer spezifischen Software wie z.B. Microsoft (Hersteller) Office (Produktname) Professional (Edition).
Endbenutzer Lizenzvertrag (End User License Agreement, EULA)
Lizenzvertrag zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Der Vertrag regelt die Nutzungsrechte des Nutzers und wird oftmals zu Beginn der Installation der Software angezeigt. In Deutschland ist der Endbenutzer Lizenzvertrag für kommerzielle Software nur dann verbindlich, falls die Bedingungen bereits zum Kauf-/Mietbeginn bekannt waren.
Floating License (Netzwerklizenz)
Lizenz für die Nutzung einer kostenpflichtigen Software, die erlaubt, dass mehrere verschiedene Personen die Software einsetzen können. Lizenziert werden muss die maximale, gleichzeitige Nutzung der Software.
Freeware
Software, die privat, kommerziell oder beides kostenfrei genutzt werden darf und deren Quellcode meist nicht öffentlich ist.
Freie Software (Kostenfreie Software)
Software, die kostenfrei genutzt und weiterverbreitet werden darf und deren Quellcode ebenfalls verändert sowie die daraus resultierende Software weiterverbreitet werden darf.
Gebrauchte Software (Gebrauchtsoftware)
Kommerzielle Software und Datenteien (z.B. eBooks, Filme), bei der die zugehörige Lizenz von Lizenzgeber bereits an einem Lizenznehmer vergeben wurde und die meist beim Lizenznehmer bereits im Einsatz war. In der Regel ist gebrauchte Software günstiger als ‚neue‘. Lizenzverträge untersagen oftmals den Weiterverkauf.
GNU General Public License (GNU GPL oder GPL, allgemeine Veröffentlichungserlaubnis)
Verbeitrete Softwarelizenz, die einem Lizenznehmer erlaubt die Software zu nutzen, zu verbreiten sowie deren Quellcode zu ändern. Im Gegenzug ist der Lizenznehmer verpflichtet alle Quellcodeänderungen öffentlich zu stellen (starkes Copyleft). Seit 2007 liegt die Lizenz in der Version 3 vor.
Kommerzielle Software (Standardsoftware, kostenpflichtige Software)
Software, die kostenpflichtig auf Basis einer Lizenz genutzt werden darf und deren Quellcode in der Regel nicht öffentlich ist.
Konzernlizenz
Unlimitierte Nutzung einer Software durch die in einem Konzern verbundenen Unternehmen, unabhängig von anderen Kriterien. Rechtliche Basis ist oft § 15 des deutschen Aktiengesetzes.
Kopierschutzstecker (Dongle)
Kleiner Hardware Adapter, der an einem Zugriffspunkt (meist PC oder Notebook) angebracht werden muss bevor die Software genutzt werden kann. Durch physische Notwendigkeit unterbindet ein Kopierschutzstecker die unerlaubte Vervielfältigung von Software.
Lizenzart
Angabe im Lizenzvertrag, der die Bereitstellung einer Software definiert. Übliche Bereitstellungsformen sind Einzel-Lizenz (z.B. Full Packaged Product, vorinstalliert durch Original Equipment Manufacturer), Mehrfach-Lizenz (z.B. Volumenlizenz, Standortlizenz, Unternehmenslizenz per Download) sowie (kommerzielle) Weiterverwendung der Software für eigene Softwareprodukte.
Lizenzbilanz
Abgleich von tatsächlicher Softwarenutzung und erworbenen Lizenzbestand. Ein Gleichgewicht beider Werte zeigt Lizenzkonformität.
Lizenzgeber
Organisation, die einen Lizenzvertrag mit einem Lizennehmer abgeschloßen hat und damit die Erlaubnis für die Nutzung, evtl. auch Weiterverbreitung bzw. Anpassung einer Software erteilt. Meist handelt es sich um den Softwarehersteller.
Lizenzklasse (Nutzungsbedingungen)
Angabe im Lizenzvertrag, der die vertraglichen Voraussetzungen für die Nutzung einer Software definiert. Übliche Lizenzklassen sind Vollversion, Upgrade, Update, Add-on, Client Access License oder Downgrade.
Lizenzmanager (Softwarelizenz-Manager)
Verantwortliche Person, die kaufmännischen, organisatorischen und rechtliche Verwaltungsprozesse für die legale und effiziente Nutzung von Softwarelizenzen etabliert, prüft und verbessert.
Lizenzmetrik
Angabe im Lizenzvertrag, der die Messung des Lizenzbedarfs definiert. Übliche Messvorschriften sind Anzahl der (benannten) Nutzer, Anzahl der Installationen oder Anzahl der Nutzungsvorgänge. Meist handelt es sich um den Softwarenutzer.
Lizenznachweis
Dokument, das den rechtmäßigen Erwerb einer Softwarelizenzen belegt. Welches Dokument als Lizenznachweise gilt ist von den vertraglichen Regelungen mit dem Softwarehersteller abhängig.
Lizenznehmer
Organisation, die einen Lizenzvertrag mit einem Lizenzgeber abgeschlossen hat und damit die Erlaubnis für die Nutzung, evtl. auch Weiterverbreitung bzw. Anpassung einer Software erhält.
Lizenzschlüssel
Vom Softwarehersteller definierter und herausgegebener Schlüsselcode für die Aktivierung und Verwendung einer Software.
Lizenztyp
Angabe im Lizenzvertrag, der die Messgröße für den Lizenzbedarf definiert. Übliche Größen sind Geräte (Device-Lizenz), Nutzer (User-Lizenz), Zeiten oder Nutzungsvorgänge.
Lizenzvertrag (Softwarelizenzvertrag)
Abkommen zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer. Ein Lizenzvertrag wird bei kostenfreier Software durch die Nutzung, bei kostenpflichtiger Software durch den Miet-/Kaufvertrag abgeschlossen. Er regelt die Lizenzart, -klasse, -metrik und -typ, die Vergütung sowie mögliche Vertragsstrafen bei Lizenzbruch.
Nutzer Zugriffslizenz (User Access License, CAL)
Berechtigung für einen Nutzer mittels beliebigen Zugangspunkt (z.B. Notebook, Smartphone, Terminal) auf ein Server System zuzugreifen und die Software auf diesem zu verwenden.
Nutzungsüberlassung (Beistellung)
Vertraglich geregelte Übergabe von Softwarelizenzen an einen anderen Unternehmensteil. Der Softwarehersteller muss die Nutzungsüberlassung erlauben.
Open Source Software
Software, die meist kostenfrei genutzt und weiterverbreitet werden darf und deren Quellcode ebenfalls verändert sowie die daraus resultierende Software unter Einhaltung der ursprünglichen Lizenz (z.B. Hinweis auf den Urheber, Veröffentlichung der Änderungen unter gleicher Lizenz) weiterverbreitet werden darf.
Patch (Software Patch, Software Update, Software Fix)
Korrektur einer Software oder deren Daten mit dem Ziel Fehler zu beheben, Sicherheitslücken zu schließen bzw. bestehende Funktionen zu verbessern. Ein Patch führt zu einer geringen Änderung in der Version. Der Softwarehersteller definiert die Unterscheidung zum Upgrade.
Pooling
Wiederverwendung freier Softwarelizenzen nach vorheriger Deinstallation der entsprechenden Software.
Public Domain Software
Software, die kostenfrei genutzt und weiterverbreitet werden darf und deren Quellcode unter Umständen ebenfalls öffentlich ist. Der Softwarehersteller verzichtet auf sein Urheberrecht. In Deutschland kann Public Domain Software nicht entstehen, jedoch genutzt werden, da ein Verzicht auf das Urheberrecht nicht möglich ist.
Public Domain Software
Software, die kostenfrei genutzt und weiterverbreitet werden darf und deren Quellcode unter Umständen ebenfalls öffentlich ist. Der Softwarehersteller verzichtet auf sein Urheberrecht. In Deutschland kann Public Domain Software nicht entstehen, jedoch genutzt werden, da ein Verzicht auf das Urheberrecht nicht möglich ist.
Reseller
Organisation die eine hohe Menge an Softwarelizenzen von Softwareherstellern beschafft und in der Rolle des Mittlers an abnehmende Unternehmen weitervertreibt.
Schatten-Software
Software, die beim Nutzer ohne das Wissen, die Zustimmung oder den Support der IT-Abteilung zur Anwendung kommt.
Selbstauskunft
Aufforderung eines Lizenzgebers an den Lizenznehmer über den tatsächlichen Nutzungsumfang seiner Software (z.B. Anzahl Nutzer, Dauer) Bericht abzulegen. Zum Einsatz kommen meist spezielle Vermessungs-Tools.
Shareware
Software, die kostenlos getestet und weiterverbreitet werden darf und deren Quellcode meist nicht öffentlich ist. Die Testphase ist entweder zeitlich oder funktionell begrenzt. Zur uneingeschränkten Nutzung Software ist der Erwerb einer kommerziellen Softwarelizenz nötig.
Software Asset
Softwaregut mit einem fachlich/technischen Aspekt – der Softwareinstallation – sowie einem kaufmännisch/rechtlichen Aspekt – der Softwarelizenz.
Software Asset Management
Alle Prozesse, Systeme und Organisationen für die Verwaltung, der Kontrolle und dem Schutz von lizenzpflichtigen Software Assets während über den gesamten Lebenszyklus.
Softwarehersteller
Unternehmen, das Software entwickelt und in Form von Softwarelizenzen vertreibt. Als Lizenzgeber definiert der Hersteller das der Software zu Grunde liegende Softwarelizenzmodell.
Software-Lebenszyklus
Phasen, die eine Software durchläuft, von der Bedarfsentstehung, über Bedarfsmeldung, Beschaffung, Bereitstellung, Betrieb, Support bis zur Ausphasung.
Softwareportfolio
Nach spezifischen Kriterien wie Hersteller, Kosten, Auditwahrscheinlichkeit oder Anwendungsbereich abgegrenzter Umfang von Softwareprodukten. Beispiele sind Start-, Volumen-, Risiko- und Restportfolio.
Stock Keeping Unit (SKU)
Die von einem Softwarehersteller vergebene Artikelnummer einer Softwarelizenz.
Software Auditierung (Software Audit, Auditierung)
Vollständige Inventarisierung jeder von einem Lizenzgeber installierten Software meist durch externe Prüfungsunternehmen. Zweck ist die Überprüfung der Einhaltung des Lizenzvertrages. Vertragliche Auditklauseln regeln, welche Daten dem Prüfer zur Verfügung gestellt werden müssen (z.B. Quelldatentypen, Zweitkopien, Parallelnutzung).
Softwareinventar
Aus den (automatisch) gesammelten Software-Nutzungsdaten abgeleitete technische Installationsbestand. Grundlage der Lizenzbilanzerstellung.
Softwarelizenz (Lizenz)
Nutzungsrecht einer Software bzw. ihrem Quellcode. Grundlage ist ein Lizenzvertrag zwischen dem Softwarehersteller in der Rolle des Lizenzgebers und dem Unternehmen in der Rolle des Lizenznehmer.
Softwarelizenzmanagement (Lizenzmanagement)
Aktivitäten und Ressourcen (Bedarfsplanung, Finanzierung, kaufmännische & technische Bestandssteuerung, Bestandssteuerung, Lizenzbilanzierung und Auditmanagement) im Unternehmen, die den legalen, wirtschaftlichen und produktiven Umgang mit Softwarelizenzverträgen fortwährend absichern. Eine enge Zusammenarbeit besteht zur Beschaffung, der Rechtsabteilung und dem IT Service Management (insb. Client Management).
Softwarevertrag
Vertrag bzgl. einer Software wie z.B. Softwarelizenzvertrag, Softwarewartungs- & Supportvertrag und Subscription-Vertrag.
Softwarezugriff
Art und Weise wie auf eine Software genutzt werden kann. Teilweise unterscheiden Lizenzverträge zwischen Zugriff durch einen menschlichen Nutzer sowie Zugriff durch ein technisches Nachbarsystem (auch Systemnutzer).
Sondersoftware
Closed oder Open Source Software, die ein Nutzer optional auf seinem Gerät installieren kann. Ein Software-Integrationszentrum hat die Software zuvor auf fachliche, technische und kommerzielle Kriterien geprüft und freigegeben.
Standardsoftware
Closed oder Open Source Software, die als Basisgrundumfang auf einem Gerät installiert ist. Ein Software-Integrationszentrum hat die Software zuvor auf fachliche, technische und kommerzielle Kriterien geprüft und freigegeben.
Subscription
Zeitlich befristetes Nutzungsrecht einer Software. In der Regel besteht im Zeitraum das Recht die aktuelle Softwareversion zu verwenden.
Supportvertrag
Fixiert die Berechtigung zur Inanspruchnahme von Unterstützung zu einer Software innerhalb der Laufzeit des Softwarelizenzvertrages. Mit dem Supportvertrag werden keine Lizenzen erworben.
True-Up
Mit True-Up räumt der Softwarehersteller Microsoft seinen Kunden das Recht ein, einmal im Jahr die Zuwächse über die im Unternehmensvertrag (engl. Enterprise Agreement) bestellten Softwareprodukte zu melden.
Die Meldung erfordert einen jährlichen Lizenzabgleich zwischen installierter Basis und dem kaufmännischen Bestand. Anschließend wird für das abgelaufene Vertragsjahr rückwirkend die Differenz zum letzten gemeldeten Bestand ermittelt. Drei Ergebnisse sind möglich: True-Up: Nachkauf zusätzlicher Lizenzen, Zero Usage: Kein Nachkauf oder True-Down: Abgabe nicht benötigter Lizenzen
Überlizenzierung
Wirtschaftlich ineffizienter, aber legaler Zustand in welchem ein Lizenznehmer mehr Softwarelizenzen besitzt, als bei ihm tatsächlich Software im Einsatz sind.
Unterlizenzierung (Non-Compliance)
Zivil- bzw. strafrechtlich illegaler Zustand in welchem ein Lizenznehmer weniger Softwarelizenzen besitzt, als bei ihm tatsächlich Software im Einsatz ist.
Upgrade
Neue sowie substanzielle Verbesserungen von Funktionen, Eigenschaften und Fähigkeiten einer Software, gekennzeichnet durch eine deutlich höhere Version. Für ein Upgrade ist in der Regel eine Upgrade-Lizenz oder ein aktiver Softwarewartungsvertrag erforderlich. Der Softwarehersteller definiert die Abgrenzung zu einem Update.
Version
Definierter Stand einer Software mit allen zugehörigen Funktionen, Eigenschaften und Fähigkeiten z.B. VMware (Hersteller) vCenter (Produktname) Standard (Edition) 6 (Version). Dabei bezeichnet eine Major Version eine nennenswerte Weiterentwicklung die oft auch mit einer neuen Softwarelizenz einhergeht.
Virtualisierungsrecht
Berechtigung eine Software auf einer virtuellen Instanz einzusetzen. Bestandteil der Nutzungsbedingungen oder Softwarewartung.
Volllizenz
Nutzungsrecht für eine Software. Beinhaltet in der Regel kein Recht für Updates.
Vorab-Installationsrecht
Berechtigung eines Unternehmens zur Installation einer Software vor dem eigentlichen Erwerb der dazugehörigen Softwarelizenz. Der Lizenzkauf findet nachgelagert statt.
Wartungsvertrag
Fixiert die Berechtigung zur Installation der jeweils aktuellsten Version einer Software innerhalb der Laufzeit des Softwarelizenzvertrages. Mit dem Wartungsvertrag werden keine Lizenzen erworben.
Zweitnutzungsrecht
Vertragliche Erlaubnis eine Software auch auf einem zweiten (meist mobilen Gerät) einzusetzen, ohne dafür eine zusätzliche Lizenz erwerben zu müssen. Oft knüpft der Lizenzgeber weitere Bedingungen an dieses Recht.
Zusatzsoftware
Closed oder Open Source Software, die ein Nutzer anfordert und die daraufhin ein Software-Integrationszentrum auf fachliche, technische und kommerzielle Kriterien prüft und freigibt. Anschließend darf der Nutzer die Software auf seinem Gerät installieren.
Zuweisung
Verknüpfung einer Softwarelizenz mit einem Gerät, Nutzer oder Organisation. Oft stellt der Softwarehersteller Anforderungen an eine Zuweisung wie Fristen bei Neuzuweisung oder Sperrung des Vorgängers.
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Leseempfehlungen
- Alberti, T., Schulz, C.: Mainframe Softwarestandardisierung: Zeitintensiv, aber lohnenswert!, OBJEKTspektrum (02), 66-70, 2016
- Groll, T.: 1×1 des Lizenzmanagements: Praxisleitfaden für Lizenzmanager, 3. Auflage, Carl Hanser Verlag, 2015
- Leibniz Rechenzentrum: Software Lizenzen Glossar (insb. Microsoft), 2019 (letzter Abruf: 31.10.2019)
- Schulz, C.: Quo vadis Arbeitsplatz-IT – Empfehlungen für ein zukunftsorientiertes IT Asset Management, WIRTSCHAFTSINFORMATIK & MANAGEMENT (6), 38-41, 2014
- Software-Express: Glossar Software-Lizenzen und Cloud-Services (insb. Microsoft und SAP), 2019 (letzter Abruf: 31.10.2019)
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Dr. Christopher Schulz
Business Analyst, Enterprise Architect & Projektmanager
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